1. Allgemeines
1.1 Für alle Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden gelten allein die nachfolgenden Vertragsbedingungen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
1.2 Mündliche Nebenabreden oder Änderungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote, Auftragsbestätigungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Gewichts-, Maß- und sonstige Angaben, insbesondere in Katalogen, Prospekten und sonstigen Verkaufsunterlagen sind nur als annähernde zu betrachten und bedeuten keine Zusicherung von Eigenschaften, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen bezeichnet sind.
2.2 Uns von Kunden zugehende Bestellungen und Aufträge gelten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten unsere bei Vertragsabschluss allgemein gültigen Preise. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, verstehen sich die von uns genannten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer und ohne Verpackungs- und Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse oder binnen 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto zu begleichen. Rechnungen für Kleinsendungen (Bestellwert unter EUR 110,-) sowie für Reparaturen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu begleichen. Rechnungen für Lieferungen an Händler und Wiederverkäufer sind innerhalb 30 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 30,-. Liegt der Bestellwert darunter, müssen wir aus Kostengründen einen Mindestwertzuschlag von EUR 10,- berechnen.
3.3 Bei Auftragswerten über EUR 5000,- sind wir berechtigt, Vorauszahlungen wie folgt zu verlangen: 1/2 bei Auftragsbestätigung, Rest innerhalb 30 Tagen ohne Abzüge nach Lieferung der Ware. Die Vorauszahlung ist fällig innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung.
3.4 Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Rückstand, sind wir ohne vorherige Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Im übrigen sind wir in diesem Falle wie auch in Fällen, in denen uns nach dem Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachweislich wesentlich herabmindern, berechtigt, für noch zu liefernde Waren nach unserer Wahl Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheit zu verlangen,
3.5 Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Abzüge von den von uns gestellten Rechnungen sind nur zulässig, wenn und soweit dies vertraglich vereinbart oder in der Rechnung vermerkt ist.
3.6 Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
3.7 Wegen etwaiger Gegenansprüche steht dem Kunden das Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur insoweit zu, als diese Gegenstände von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Lieferung und Lieferverzögerung
4.1 Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise als verbindlich zugesagt. Eine ausdrücklich als verbindliche bezeichnete Lieferfrist ist - vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen - eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand von uns zur Versendung gebracht wurde.
4.2 Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn sie aus von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf dem Verhalten des Kunden beruht oder wenn unvorhergesehene Ereignisse (z.B. unverschuldete Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel, Eingriffe von hoher Hand oder andere Fälle höherer Gewalt) eine Verzögerung bedingen. In solchen Fällen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn das eingetretene Hindernis nicht innerhalb von 6 Monaten behoben werden kann. In diesem Fall steht das gleiche Recht dem Kunden unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jedweder Art zu.
4.3 Wird eine verbindliche Lieferfrist von uns überschritten oder geraten wir auf Grund einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung in Verzug, so kann der Kunde Verzugsschaden nur dann geltend machen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4.4 Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur dann berechtigt, wenn wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist schuldhaft nicht eingehalten haben. Der Rücktritt kann sich jedoch nicht auf bereits gelieferte Gegenstände, die selbständig nutzbar sind, erstrecken. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Verzugs sind im Falle eines Rücktritts ausgeschlossen.
4.5 Wir sind berechtigt, vergleichbare Ersatzartikel zu liefern, sofern technische Neuerungen, Produktionsumstellungen oder andere wesentliche Gründe dies erfordern.
5. Versand und Übernahme
Die Lieferung erfolgt durch Übernahme bei uns oder Versand an den Kunden. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen. Wird die Ware versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten auf den Kunden über, wird die Ware vom Kunden übernommen, so geht die Gefahr mit ihrer Übernahme auf den Kunden über. Die etwaige Versicherung der Ware obliegt dem Kunden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Von uns gelieferte Ware geht erst nach Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in dessen Eigentum über. Vorbehaltsware darf an Dritte nicht verpfändet, verliehen oder zur Sicherung übereignet werden.
6.2 Der Kunde ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang stets widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern Diese Befugnis des Kunden endet spätestens mit der Zahlungseinstellung oder mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet auf unsere erste Anforderung die Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden dem Kunden für zurückgenommene Ware den Erlös gutschreiben, den wir bei der Verwertung erzielen. In einem Widerruf- oder Herausgabeverlangen unsererseits liegt mangels anderweitiger ausdrücklicher Erklärung kein Rücktritt vom Vertrag.
6.3 Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Kunde ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie wir ihm keine andere Anweisung geben.
6.4 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist; es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
6.5 Übersteigt die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10 %, werden wir vollbezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat - und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung - uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden.
7. Gewährleistung
Für im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhafte Ware leisten wir für die Dauer von 12 Monaten Gewähr nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschaffenheitsfehler zu überprüfen. Beanstandungen wegen Mengen- oder Beschaffenheitsfehlern müssen uns unverzüglich, spätestens innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt werden, bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung.
7.2 Bei Vorliegen eines Mangels werden wir die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile der Ware nach unserer Wahl instandsetzen oder gegen neue Ware oder Teile austauschen. Für die instandgesetzte Ware oder Ersatzware leisten wir in gleicher Weise Gewähr wie für neue Ware. Bei endgültigem Scheitern unserer Nachbesserungsversuche kann der Kunde nach eigener Wahl die Preisherabsetzung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; ein solcher Vertragsrücktritt kann nur im Umfange der mangelhaften Ware erfolgen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er wegen der Mangelhaftigkeit der Ware am gesamten Vertrag kein Interesse mehr hat.
7.3 Der Kunde hat die beanstandete Ware an uns zu versenden oder zu überbringen. Wird das Vorliegen eines Mangels von uns anerkannt, so werden auch die dem Kunden zum Zwecke der Instandsetzung oder Ersatzlieferung entstandenen Aufwendungen ersetzt, wenn und soweit diese zu dem Rechnungswert der Ware in einem angemessenen Verhältnis stehen. Der Kunde hat etwaige Aufwendungen so gering wie möglich zu halten.
7.4 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden unsachgemäß gewartet, verarbeitet, verbunden oder in anderer Weise unsachgemäß behandelt wird, es sei denn, dass die Mängel nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorhanden waren.
7.5 Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der von uns gelieferten Ware entstanden sind (Mangelfolgeschäden), es sei denn, dass wir bei zugesicherten Eigenschaften oder aus sonstigen Rechtsgründen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kraft gesetzlicher Vorschriften zwingend haften. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn sie von uns als solche bezeichnet sind. Insbesondere stellen nur allgemeine Hinweise auf die Qualität unserer Waren oder auf industrielle Normen, denen unsere Waren entsprechen, keine Eigenschaftszusicherungen dar.
7.6 Für von Elcometer nicht selbst hergestellte Waren übernehmen wir eine Gewährleistung erfüllungshalber in der Weise, dass wir unsere eigenen Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten an den Kunden abtreten und dem Kunden alle dazu benötigten Informationen mitteilen. Eine eigene Gewährleistungshaftung besteht in diesen Fällen nur, wenn der Kunde zunächst den Hersteller oder Vorlieferanten gerichtlich in Anspruch genommen hat.
8. Reparaturen
8.1 Die Reparaturarbeiten beziehen sich ohne anderslautenden Hinweis des Kunden nur auf solche Mängel, zu deren Behebung uns der Kunde beauftragt hat.
8.2 Für den Fall einer mangelhaften Reparatur gelten die Bestimmungen der Gewährleistung Ziffer 7.1 bis 7.6 in entsprechender Weise. Diese Gewährleistung ist in jedem Falle auf die ausgeführten Reparaturarbeiten und etwaige dabei verwendeten Neuteile beschränkt.
9. Haftung
9.1 Die von uns gelieferten Waren entsprechen den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften in der Bundesrepublik Deutschland. Wir haften nicht für Personen oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Verbindung, Vor- oder Bearbeitung, Handhabung oder Lagerung der von uns gelieferten Waren entstehen, dies gilt insbesondere bei Missachtung unserer technischen Informationen und Hinweise.
9.2 Im übrigen gilt der Grundsatz, dass bei Schadensersatzansprüchen des Kunden jedweder Art, insbesondere bei Ansprüchen wegen Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung - einschließlich solcher auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nur dann haften, wenn uns Vorsatz zur Last fällt.
10. Schlußbestimmungen
10.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.2 Abschluss, Inhalt, Auslegung und Ergänzung unserer Lieferverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. 3 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Aalen. Alle sich aus dem Lieferverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind im ausschließlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu entscheiden.
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